Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen – Tirolkamin GmbH
Wir wollen mit unseren Kunden und Geschäftspartnern auf der
Grundlage gegenseitiger Kulanz zusammenarbeiten.
Dabei sollen nachfolgende Bestimmungen zugrundegelegt werden.
Abmachungen: Alle Abmachungen und Zusagen sowie Abweichungen der nachstehenden
Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Gegenbestätigung.
Darunter fallen auch im Besonderen Einkaufsbedingungen unserer Geschäftspartner.
Lieferbedingungen:
1. Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2. Vereinbarte Preise, Konditionen und Lieferzeiten werden uns erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden,
grundsätzlich ab Werk, gemäß Incoterms 1990 EXW. Falls keine Versandvorschriften seitens
unserer Kunden vorliegen,
steht es uns frei, die Versandart zu wählen. Kleinaufträge werden lediglich gegen Nachnahme versandt.
Unsere Rabatte gelten für diese Aufträge nicht.
4. Wir sind bestrebt, zugesagte Liefertermine einzuhalten. Ereignisse höherer Gewalt,
wozu auch Rohmaterialmangel, verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten,
Streiks usw. gehören, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen bzw. können nicht geltend gemacht werden.
5. Verpackungsmaterial, gleich welcher Art, ist im Preis nicht inbegriffen und wird separat in Rechnung gestellt.
Mängelrügen: Zeigen sich an unseren Waren Mängel, so muss die Mängelrüge unverzüglich (nach Erhalt der Ware)
schriftlich gemeldet werden. Nach Überprüfung der Mängel durch uns bzw. unserer Vorlieferanten wird die Ware
repariert oder ausgetauscht. Weitere Ansprüche sind gemäß Produkthaftungsgesetz §8 ausgeschlossen.
Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Ware muss die Beanstandung direkt an den Transporteur
(Spediteur der ÖBB) gerichtet werden.
Garantie: Garantie wird von uns im handelsüblichen oder speziell vereinbarten Rahmen gewährt.
Garantieansprüchen können nur in den Betriebsstätten der Erzeugungsbetriebe festgestellt werden.
Frachtkosten zur Erledigung von Garantiearbeiten müssen vom Einsender getragen werden.
Zahlung: Unsere Rechnungen sind, soweit keine anderen Vereinbarungen vorliegen,
innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt,
vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 14% zu verrechnen.
Zahlungen in Checks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt.
Alle Zahlungen sind ausnahmslos an uns vorzunehmen.
Unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Vollmacht oder einer von uns ausgestellten
Quittung zum Zahlungsempfang berechtigt. Reparaturen sind unweigerlich sofort nach
Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei unberechtigter Rücksendung werden im Falle
einer Gutschriftserteilung 15% vom Rechnungsbetrag als Manipulationskosten in Abzug gebracht.
Bei nicht bedingungsmäßiger Zahlung kann der Verkäufer die weitere Lieferung verweigern.
Für Vorauszahlungen werden Zinsen nicht vergütet.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft gilt das für Brixlegg
sachlich zuständige Gericht. Für sich ergebende Wechselklagen gilt der Zahlungsort
als zwingender Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma.
Die Lieferfirma ist berechtigt, neue Bestellungen abzulehnen, solange der Käufer seine Verpflichtungen
aus früheren Verträgen nicht zur Gänze erfüllt hat. Wenn der Käufer mit der Bezahlung einer
Rechnung in Verzug gerät, werden alle anderen offenen Rechnungen ebenfalls
zur unverzüglichen Zahlung fällig.
Unwirksame Bedingungen: Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Sonderbedingungen
rechtsunwirksam sein, ist dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen ohne Einfluss.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Für den Fall, dass die noch nicht vollständig bezahlte Ware von Dritten gepfändet,
allenfalls behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich zu verständigen,
damit wir unser Eigentum dem Dritten gegenüber geltend machen können.
Nehmen wir aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück,
so haftet der Käufer für jeden Mindererlös der sich bei Weiterverkäufen ergibt,
auch hat er durch den Rücktransport bzw. Weitertransport an Dritte entstehende Kosten zu ersetzen.
Datenschutzgesetz: Gemäß §22 Datenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, dass wir in unserer
EDV-Anlage folgende Daten über Sie gespeichert haben:
Name, Adresse, Zahlungskonditionen, Saldo, Soll und Haben, laufende offene Posten und Umsatz
sowie Kennziffern, die sich aus unserem Geschäftskontakt ergeben. Diese Daten dienen unserer
Geschäftsabwicklung und werden von uns nicht weitergegeben.
Auf Wunsch teilen wir Ihnen diese Daten jederzeit mit.
Im Übrigen ist diesen Bedingungen der Wunsch zugrundegelegt,
mit unseren Kunden und Geschäftspartnern in reibungslosen und
angenehmen Verbindungen zusammenzuarbeiten.
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